Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz

Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können.

 

Wenn Sie uns einen Hinweis geben wollen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an

MeldestelleHinweisgeberschutzgesetz